Lebensmittelüberwachung / Verbraucherschutz |
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Verbraucherschutz ist nur im Rahmen einer qualifizierten und einheitlich geregelten Lebensmittelüberwachung garantiert. Ziel der an diesem Verfahren beteiligten Behörden ist die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher. Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) bildet neben einer Vielzahl anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften die rechtliche Grundlage für das Eingreifen der Überwachungsbehörden. Die Überwachungen werden durch wissenschaftliche Sachverständige wie den Amtstierarzt und den Lebensmittelchemiker in enger Zusammenarbeit mit dem Lebensmittelkontrolleur beim Polizeivollzugsdienst (WKD) durchgeführt. Auch die Direktvermarktung, die Großküchen/Kantinen sowie Straßen- und Vereinsfeste unterliegen der Lebensmittelüberwachung. Die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) fordert betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen von denjenigen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Betriebsinhaber, die keine ausreichende Gefahrenanalyse sowie deren regelmäßige Überwachung gewährleisten und Lebensmittel in den Verkehr bringen, die gesundheitsschädlich für den Verbraucher sind, müssen mit Sanktionen in Form von lebensmittelrechtlichen Anordnungen oder Bußgeldern und im schlimmsten Fall mit einem Strafverfahren rechnen. Der Betrieb kann auch geschlossen werden.
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