Veterinärwesen |
|
Der Tierschutz/Tierhaltung und damit verbunden die Kontrolle einer artgerechten Tierhaltung stellt eine wesentliche Aufgabe des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung dar. Es ist unsere Aufgabe, die Einhaltung der vielfältigen Vorschriften des Tierschutzes zu überwachen und Verstöße zu ahnden. Durch eine intensive Zusammenarbeit mit den Tierschutzorganisationen sowie der Polizei werden Missstände aufgegriffen und beseitigt. Kann eine ordnungsgemäße Tierhaltung auf Dauer nicht gewährleistet werden, so kommt nur noch die Wegnahme der Tiere in Betracht. Registrierpflicht für Pferde,Schafe,Ziegen,Rinder und Schweinehalter sowie auch Geflügel, Bienen und Fischzuchtbetriebe Halter von Tieren müssen sich nach der Viehverkehrs-Verordnung beim zuständigen Veterinäramt registrieren lassen. Hierzu bitten wir Sie, die hinterlegten Formulare zu verwenden. Für Schweinehalter gilt insbesondere Folgendes: Ab 01.01.2003 wird die Viehverkehrsverordnung dahingehend geändert, dass es für jeden Schweinehalter nun Pflicht werden soll, den Zugang bzw. Abgang von Schweinen zentral bei der Datenbank für Schweine zu melden. Da dies jedoch nur für registrierte Schweinehaltungsbetriebe möglich ist, werden nicht registrierte Schweinehalter aufgrund dieser Neuregelung Schwierigkeiten haben, ein Schwein abzugeben oder schlachten zu können, auch bei einer Hausschlachtung, wenn es sich um Eigenbedarf handelt. Tierseuchen Um eine BSE-Erkrankung ausschließen zu können, wird an den Schlachtstätten von jedem über 24 Monate alten Rind eine Gehirnprobe entnommen, die dann durch ein zertifiziertes Labor untersucht wird. Erst bei Vorlage des negativen Untersuchungsergebnisses wird das Fleisch für den Verkauf und Verzehr freigegeben. Einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit des Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung bildet die vorbeugende Tierseuchenüberwachung durch gezielte Programme. Mensch und Tier sind vor Krankheiten zu schützen. Dies bedeutet, dass ein hohes Tiergesundheitsniveau zu sichern ist, um entsprechend unbedenkliche Lebensmittel tierischen Ursprungs erzeugen und vermarkten zu können. Eine der drei im Land Baden-Württemberg bestehenden Tierkörperbeseitigungsanstalten, Fa. Protec, befindet sich in Orsingen. Die seuchenrechtlichen Aufgaben werden vom Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wahrgenommen. Anhand der an den Tierkadavern durchgeführten Sektionen werden Krankheiten und Seuchen festgestellt, die möglicherweise ganze Tierbestände befallen haben könnten. Dann muss behördlicherseits präventiv eingegriffen werden. |
|||



