Wohnraumförderung |
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Kurzbeschreibung |
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Eigentumsförderung Mietwohnraumförderung Die L-Bank finanziert entsprechend dem Leitbild "Kinderland Baden-Württemberg" den Neubau von Mietwohnungen für Familien mit Kindern in einem bankeigenen Förderprogramm. Anträge werden direkt bei der L-Bank gestellt. Unter der Tel.Nr. 0721 150-1856 erhalten Sie weitere Informationen. |
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Vorraussetzungen |
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Den Antrag auf Wohnungsbauförderung nimmt das Landratsamt entgegen. Das Landratsamt prüft die Förderfähigkeit des Bauvorhabens und die persönlichen Fördervoraussetzungen. Für Informationen über die Fördervoraussetzungen rufen Sie uns am besten an oder besuchen uns während der Sprechzeiten. Die Förderrichtlinien sowie Antragsformulare können sie bei der L-Bank abrufen und ausdrucken. |
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Merkblätter |
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Kosten |
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Rechtsgrundlage |
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