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TiertransporteAufgaben: Tiertransporte werden sowohl tierseuchen- als auch tierschutzrechtlich überwacht. Dabei findet eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeidienststellen statt. Die im Landkreis Lörrach ansässigen Transportunternehmen unterliegen einer regelmäßigen Überwachung durch das Landratsamt. Dabei wird die Einhaltung der vorgeschriebenen Bestimmungen im Tierseuchen- und im Tierschutzbereich überprüft. Information: Gewerbliche Viehhändler und Tiertransporteure müssen sowohl über eine Zulassung, als auch über einen Befähigungsnachweis nach der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 verfügen und ein Transport-, Vieh- und Desinfektionskontrollbuch führen. Außerdem muss an den Transportfahrzeugen an gut sichtbarer Stelle die Angabe "Lebende Tiere" sowie ein Symbol für lebende Tiere und zusätzlich die Fläche und die Höhe des für die Tiere uneingeschränkt verfügbaren Raumes angegeben sein. Zur Erlangung des Befähigungsnachweises ist je nach Aus- bzw. Vorbildung und Kenntnissen aus der beruflichen Tätigkeit ein Ergänzungslehrgang oder ein Lehrgang mit vollem Umfang zu besuchen. Die Zulassung wird auf schriftlichen Antrag hin nach Überprüfung der geforderten Voraussetzungen erteilt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Befähigungsnachweis für Tiertransporte. Formulare: Merkblätter: Offizielles Merkblatt (Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport) des Ministeriums
BlauzungenkrankheitDie Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung der Wiederkäuer, die mit Fieber und Ödemen infolge Gefäßschädigungen einhergehen kann. Für die Impfung gegen den Serotyp 8 steht noch kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Publikationen (Merkblätter, Formulare, etc.) zum Thema finden Sie hier. Weiterführende Links:
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